RÜV = Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes
Die RÜV besagt, dass eine regelmäßige Überwachung baulicher Anlagen aus bauordnungsrechtlichen, zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen geboten ist.
SIM unterstützt Behörden / Institutionen dabei, diese Überwachung vorschriftsgemäß durchzuführen!
Wir erfüllen hierbei das abgeforderte systematische Vorgehen, indem wir uns an die aufgestellten Richtlinien innerhalb der RÜV halten.
Hierin werden die Verfahrensweisen und Regeln für das Überwachen sowie die Dokumentation der vorgenommenen Handlungen vorgegeben. Entscheidend für das Vorgehen ist ein durchzuführendes "Stufenverfahren", welches eine Priorisierung des Vorgehens bei der Überwachung festgelegt.
Dieses vorgegebene Stufenverfahren beinhaltet unterschiedliche "Inspektionstiefen":
- in der Regel: jährliche Begehung
- handnahe Untersuchung
- weitergehende Untersuchung von Bauteilen und Bauelementen
Eine "Risikoeinschätzung im Einzelfall" kann Art, Umfang und Turnus der Überwachung bestimmen.
SIM unterstützt die zuständige Bauverwaltung dabei, festzulegen ob, wann und welche Untersuchungen vorzunehmen sind.
Weiterhin kann durch uns die komplette Abwicklung übernommen werden, die Untersuchungen und deren Ergebnisse zu dokumentieren, und im Bedarfsfall Maßnahmen zu beschreiben, einzuleiten und abzuwickeln.