Baulichen Anlagen des Bundes sind einer regelmäßigen Überprüfung nach gewissen Vorschriften zu unterziehen.
Kosten sollen sachgerecht ermittelt, die liegenschafts- und objektbezogenen Bauunterhaltungsmaßnahmen bedarfsgerecht benannt, und der erforderliche Aufwand bestimmt werden.
Die RBBau sehen hierzu die Aufstellung von Baubedarfsnachweisungen (BBN) vor.
Diese Prüfung umfasst:
- die zerstörungsfreie (oder mindestens zerstörungsarme) Untersuchung
- Bewertung der Bauteile / Bauelemente unter Benutzung erforderlicher Hilfsmittel.
Je nach örtlicher und situativer Gegebenheit sollte ein adäquat spezialisierter Sachverständiger hinzugezogen werden.
Diese Leistungen können in vollem Umfang durch SIM übernommen werden!
Nach der Überprüfung der betreffenden Bauteile kann SIM bei Bedarf die folgenden weiteren Leistungen erbringen:
- Dokumentation des Prüfungsergebnisses in einem Prüfprotokoll
- Integration des Prüfprotokoll als Bestandteil der BBN, um dies erneuten Prüfungen als Basis zugrunde zu legen
- Komplette Neuanlegung der Akten für den Fall, dass diese bei vorhandenen Gebäuden fehlen
- Aufnahme der notwendigen aufgedeckten Maßnahmen in den BBN
- Bei Bedarf, andere werterhaltende Bauunterhaltungsmaßnahmen abstimmen und in die Wege leiten
Auf der Basis der sorgfältig erstellten BBN werden die Eigentümer / Verwalter der Immobilie folglich in die Lage versetzt, die für die jeweilige Immobile notwendigen Baumaßnahmen und deren Reihenfolge exakt zu bestimmen. SIM kann hierbei in der Form beratend einwirken, als dass die Maßnahmen bautechnisch genau spezifiziert und definiert werden. Somit bekommen die Eigentümer / Verwalter Planungs- und Budgetsicherheit hinsichtlich Ihrer Immobilie.